Zugriffsbeschränkungen
Sämtliche Angaben zu Immobilienfonds auf dieser Webseite richten sich ausschliesslich an Anleger in der Schweiz. Sie dürfen nur in der Schweiz vertrieben werden.
Die Angaben zu den Immobilienfonds für institutionelle Anleger richten sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger in der Schweiz im Sinne von Art. 10 Abs. 3 Bst. a bis Bst. d des Bundesgesetzes über die Kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006.
Als qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 KAG gelten professionelle und institutionelle Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3-5 des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen («FIDLEG») oder nach Art. 5 Abs. 1 und 4 FIDLEG. Darunter fallen
- Finanzintermediäre nach dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute und dem KAG;
- Versicherungsunternehmen nach dem Bundesgesetz über die Versicherungsaufsicht;
- ausländische Kunden, die einer prudenziellen Aufsicht unterstehen wie die Personen nach den Buchstaben a) und b); d) Zentralbanken;
- öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie;
- Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie;
- Unternehmen mit professioneller Tresorerie;
- grosse Unternehmen;
- für vermögende Privatkunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie;
- nationale und supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie;
- Vermögende Privatkunden und für diese errichtete private Anlagestrukturen, die erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen (Opting-out) sowie
- schweizerische und ausländische kollektive Kapitalanlagen und deren Verwaltungsgesellschaften, die nicht bereits als institutionelle Kunden gemäss dem FIDLEG gelten, und erklärt haben, dass sie als institutionelle Kunden gelten wollen.
Als grosses Unternehmen gilt ein Unternehmen, das zwei der folgenden Grössen überschreitet:
- Bilanzsumme von 20 Millionen Schweizer Franken;
- Umsatzerlös von 40 Millionen Schweizer Franken;
- Eigenkapital von 2 Millionen Schweizer Franken.
Eine professionelle Tresorerie liegt vor, wenn innerhalb oder ausserhalb des Unternehmens oder der privaten Anlagestruktur auf Dauer eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person mit der Bewirtschaftung der Finanzmittel betraut ist. Vermögende Privatkunden und für diese errichtete private Anlagestrukturen können erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen, wenn sie glaubhaft erklären, dass sie
- aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügen, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen und über ein Vermögen von mindestens 0.5 Millionen Schweizer Franken verfügen; oder
- über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Schweizer Franken verfügen.
Als qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3ter KAG i.V.m. Art. 6a der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen gelten zudem Privatkunden, für die ein Finanzintermediär nach Art. 4 Abs. 3 lit. a FIDLEG oder ein ausländischer Finanzintermediär, der einer gleichwertigen prudenziellen Aufsicht untersteht, im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsverhältnisses Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsdienstleistungen im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 3 und 4 FIDLEG erbringt, sofern sie nicht erklärt haben, nicht als solche gelten zu wollen.
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Für den Erwerb von Immobilienfonds sind allein die jeweiligen Prospekte und Fondsverträge verbindlich. Die rechtlich relevanten Fondsdokumente können in der Schweiz kostenlos bei den Fondsgesellschaften oder bei deren Vertriebsträgern bezogen werden. Vor einem Anlageentscheid ist der Rat eines qualifizierten Beraters einzuholen.
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Risiko- und Performancehinweis
Interessenten sollten sich darüber bewusst sein, dass die Kurse von Anlagefonds sowie deren Erträge sowohl steigen als auch fallen können. Insbesondere sind mit der Anlage Risiken verbunden, wozu auch der potenzielle Verlust des eingesetzten Kapitals gehört. Anlagen in Fremdwährungen unterliegen Wechselkursschwankungen. Die wesentlichen Risiken eines Immobilienfonds bestehen unter anderem in der beschränkten Liquidität des Immobilienmarkts, der Veränderung der Hypothekarzinsen, der subjektiven Bewertung von Immobilien, den inhärenten Risiken beim Erstellen von Bauten sowie in Umweltrisiken (u.a. Altlasten). Die Risiken sind im Einzelnen im jeweils aktuellen Verkaufsprospekt beschrieben, der vor Erwerb ausführlich gelesen werden sollte.
Historische Performancedaten sind keine Garantie für die laufende und zukünftige Entwicklung eines Anlagefonds. Die Performancedaten wurden auf der Basis der Wiederanlage etwaiger Ausschüttungen und ohne Berücksichtigung der bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten berechnet, welche sich negativ auf die Performance auswirken. Die Berechnung erfolgt in der Fondswährung und kann infolge von Wechselkursschwankungen steigen oder fallen.
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