Die auf den folgenden Seiten zur Verfügung gestellten Informationen enthalten unter Anderem Information, die sich ausschließlich an Anleger richten, welche als qualifizierte bzw. institutionelle Anleger im Sinne der jeweiligen Fondsdokumente gelten.
Durch Drücken des Buttons „Akzeptieren“ bestätigen Sie, dass Sie ein qualifizierter Anleger i.S.v. Art. 10 Abs. 3 und 3ter des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen („KAG“) mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz sind.
Als solche Anleger gelten insbesondere:
- beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen und Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen sowie Zentralbanken;
- beaufsichtigte Versicherungsunternehmen;
- öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie;
- grosse Unternehmen und Unternehmen mit professioneller Tresorerie;
- vermögende Privatkunden, die erklären, dass Sie als professionelle Kunden gelten wollen.
Das Erfordernis der professionellen Tresorerie ist erfüllt, wenn der Anleger mindestens eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person damit betraut, seine Finanzmittel dauernd zu bewirtschaften.